Verhaltensvereinbarungen

Wir, die Schulpartner der HTBL Kapfenberg (Eltern, Lehrerinnen/Lehrer, Schulleitung, Schülerinnen/Schüler) stellen in den gemeinsam festgelegten Verhaltensvereinbarungen die Rahmenbedingungen für unsere Zusammenarbeit vor.
Werte wie Höflichkeit, Verlässlichkeit und Pünktlichkeit sind aus unserer Sicht wesentliche Elemente des Zusammenlebens. Wir haben deshalb einstimmig in den vorliegenden Verhaltensvereinbarungen Regeln beschlossen, die die Arbeit an unseren gemeinsamen Zielen unterstützen sollen. Wir sehen in ihnen einen Standard, den wir für selbstverständlich halten und der die optimalen Bedingungen für die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler bietet.

Die Verhaltensvereinbarungen bauen auf gesetzliche Regelungen im Schulunterrichtsgesetz (9.Abschnitt-Schulordnung) und  die „Verordnung betreffend die Schulordnung“ sowie auf schulinterne Vorschriften (in Werkstätten, Labors, Computersälen etc.) auf. Der Gesetzgeber und Schulerhalter, die Republik Österreich, hat im
Schulorganisationsgesetz (SCHOG) die Ziele und Aufgaben der Schule und im
Schulunterrichtsgesetz (SCHUG) die Rechte und Pflichten aller Schulpartner festgeschrieben.
Für die Dienstausübung der Lehrerinnen und Lehrer gelten darüber hinaus zahlreiche sehr strenge Bundesgesetze, wie zum Beispiel das Beamtendienstgesetz (BDG).

Wir wünschen uns eine Form des Umgangs miteinander, die es nicht notwendig macht, sich auf die Basis dieser Gesetze zurückzuziehen.

Die wichtigste Grundlage, um die oben formulierten Ziele zu erreichen, ist eine offene Gesprächskultur und gegenseitiger Respekt. Dazu bedarf es der Mitwirkung aller am Schulleben beteiligten Personen.

Wir Schülerinnen und Schüler

  • kommen regelmäßig und pünktlich in den Unterricht
  • beteiligen uns am Unterricht aktiv und bemühen uns um eine störungsfreie Lernatmosphäre
  • erfüllen selbstständig und termingerecht unsere Aufgaben
  • haben Respekt vor fremdem Eigentum

Wir Lehrerinnen und Lehrer

  • sind bestrebt, den Unterricht pünktlich zu beginnen und zu beenden und achten darauf, dass vereinbarte Termine eingehalten werden
  • informieren die Erziehungsberechtigten rechtzeitig im Rahmen des Frühwarn-systems über eine drohende negative Beurteilung eines Pflichtgegenstandes im Zeugnis
  • reagieren angemessen und unmittelbar auf Verstöße gegen die Verhaltensvereinbarungen und beziehen, falls erforderlich, die Erziehungs-berechtigten in die Problemlösung mit ein

Wir Erziehungsberechtigte

  • geben jede Änderung der persönlichen Daten (Wohnadresse etc.) sofort bekannt
  • informieren die Schule rechtzeitig bei Abwesenheit unserer Kinder und begründen deren Fernbleiben
  • pflegen den Kontakt zur Schule, nehmen die Möglichkeit wahr, Sprechstunden, Elternabende und Elternsprechtage zu besuchen und interessieren uns für den Leistungsfortschritt unserer Kinder
  • nehmen die Verantwortung für die Erziehung unserer Kinder wahr und fördern deren Leistungsbereitschaft

Verstöße gegen die Verhaltensvereinbarungen haben Konsequenzen zur Folge.
Wir weisen darauf hin, dass Verhaltensvereinbarungen gemäß § 79 SchUG Verordnungen sind. Sie werden als Akt der Schulverwaltung erlassen, an einem öffentlich einsehbaren Ort kundgemacht und haben ab diesem Zeitpunkt Gültigkeit.
Diese Vereinbarungen sind als Vertrag der Schulpartner untereinander anzusehen und werden mittels Unterschrift besiegelt.

Vollständiger Text (inkl. Werkstätten-, Labor- und Computersaalordnung): Verhaltensvereinbarungen.pdf

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